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Channel: Rechtsanwalt und Sozialrecht
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Hinweispflicht der Agentur für Arbeit auf die Möglichkeit der freiwilligen Beitragszahlung zur Erwerbsminderungsrente bei Eintritt einer Sperrzeit

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Für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente ist es erforderlich, dass der Versicherte 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit gezahlt hat, § 241 Abs. 1 SGB VI und § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI. 36 Monate Pflichtbeiträge muss der Versicherte allerdings dann nicht nachweisen, wenn ... [mehr]

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