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Channel: Rechtsanwalt und Sozialrecht
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Der Sozialrechtliche Herstellungsanspruch

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Die Rechtsprechung hat das Rechtsinstitut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs geschaffen, um durch Pflichtverletzungen der Behörde entstandene Schäden auszugleichen. Dieser Ausgleich ist deshalb bemerkenswert, weil ein Verschulden der Behörde – wie sonst im Schadensrecht zumeist üblich – nicht erforderlich ist.
  • Insbesondere bei einer unrichtigen oder unvollständigen Beratung des Bürgers ...
  • Die Pflichtverletzung der Behörde muss objektiv rechtswidrig sein.
  • Anders als bei ...
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